Stiftung Heilige Familie Berlin Lichterfelde

 

 

Wer trägt die Stiftung?

 

Die Stiftung Heilige Familie Berlin Lichterfelde ist eine von der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin anerkannte und damit rechtsfähige Stiftung. Stifter ist die katholische Kirchengemeinde Heilige Familie, Kornmesserstraße 2-3, 12205 Berlin, mit ihren beiden Kirchen Heilige Familie und St. Annen.

 

Warum gibt es die Stiftung?

 

Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse machen auch dem Erzbistum Berlin zu schaffen. Es kann seine Kirchengemeinden nur noch in immer geringer werdendem Umfang finanziell ausstatten. Deshalb sind die Kirchengemeinden auf private Zuwendungen angewiesen, um ihre so genannten technischen Dienste aufrecht erhalten zu können. Entsprechendes gilt für die Sachkosten. Die Errichtung der Stiftung war die einzige Möglichkeit, das Gemeindeleben unserer Kirchengemeinde dauerhaft abzusichern.

 

Wie lautet der Stiftungszweck?

 

Stiftungszweck ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen unserer Gemeinde in den beiden Gemeindeteilen Heilige Familie und St. Annen und unsere Kindertagesstätte St. Annen zu fördern und zu unterstützen. Dabei will sich die Stiftung zunächst auf Zuwendungen für die Bezahlung unserer Pfarrsekretärin und unseres Hausmeisters konzentrieren. Wenn die Stiftung mehr Geld zur Verfügung hat, sollen Zuwendungen für die Bezahlung eines Organisten und den Unterhalt der Kirchengrundstücke und der darauf befindlichen Gebäude sowie pastorale Aufgaben hinzukommen.

 

Wer stellt die Einhaltung des Zwecks sicher?

 

Mit der dauerhaften Ausgliederung des überwiegenden Gemeindevermögens an die Stiftung wird dieses zwar verselbständigt, unterliegt aber weiter einer besonderen Kontrolle. Zum einen muss der Stiftungsvorstand bei seinen Geschäften den Stiftungszweck berücksichtigen, wobei er durch den Stiftungsrat unterstützt wird. Letzterer besteht aus unserem Pfarradministrator Pferrer Wolfgang Lehmann sowie je zwei Gemeindemitgliedern aus den gemeindeteile Heilige Familie und St. Annen; die Nachbesetzung erfolgt paritätisch durch den Kirchenvorstand und den Pfarrgemeinderat. Zum anderen unterliegt die Stiftung einer strengen Aufsicht durch die Senatsverwaltung für Justiz von Berlin. Diese Stiftungsaufsicht achtet darauf, dass das Stiftungsvermögen in seinem Wertbestand erhalten bleibt und zweckgerecht verwandt wird.

 

Warum eine Stiftung neben den Fördervereinen der Kirchengemeinde?

 

In unserer Kirchengemeinde bestehen seit Jahrzehnten zwei Fördervereine, nämlich der Verein der Freunde der Pfarrei Zur Heiligen Familie und St. Annen Kirchbauverein, die eine gleiche Zweckrichtung haben und unsere Kirchengemeinde seit jeher tatkräftig unterstützen. Im Gegensatz zu einem gemeinnützigen Verein, bei dem die Beiträge und Spenden zeitnah zu verwenden sind und Rücklagen nur in beschränkten Umfang zulässig sind, steht bei einer Stiftung ein Stiftungsvermögen dauerhaft zur Verfügung, dessen Höhe zwar grundsätzlich nicht angetastet werden darf, aus dessen Erträgen aber die Förderung der Gemeindearbeit ermöglicht wird. Dies hat unter anderem den wesentlichen Vorteil, dass im Gegensatz zum Verein die Stiftung aus den absehbaren, kontinuierlichen Erträgen des Stiftungsvermögens längerfristige Verbindlichkeiten eingehen und so zum Beispiel Beschäftigungsverhältnisse finanzieren kann.

 

Wie kann ich die Kirchengemeinde unterstützen?

 

Sie können die Ziele und Aufgaben unserer Kirchengemeinde fortan auf zweierlei Weise unterstützen: Möchten Sie sich für einzelne Projekte, z. B. bestimmte bauliche Maßnahmen, Anschaffung von Instrumenten und Noten, Konzerte, Ministrantenfahrten oder ähnliche Vorhaben, engagieren, können Sie wie bisher dem jeweiligen Förderverein spenden. Möchten Sie sich an der dauerhaften Absicherung der personellen Ausstattung unserer Kirchengemeinde beteiligen, sollten Sie unsere neue Stiftung unterstützen. Geben Sie dabei „ZUSTIFTUNG“ an, wird Ihre Zuwendung dem Grundvermögen unserer Stiftung zugeführt. Sie bleibt auf Dauer im Stiftungsvermögen und dient ihren Zwecken mit ihrem Ertrag. Vermerken Sie „SPENDE“, wird die Spende für die laufenden Ausgaben unserer Stiftung, bei Angabe bestimmter Zwecke natürlich nur für diese verwandt. Bitte vergessen Sie Ihre Adresse nicht, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.

 

Können Zuwendungen an die Stiftung steuerlich berücksichtigt werden?

 

Spenden an unsere Stiftung sind bis zur Höhe von insgesamt jährlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben gem. § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Nr. 5 GewStG bei Gewerbetrieben abzugsfähig. Für Zustiftungen in den Vermögensstock können zusätzlich innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes bis zu einer Million Euro steuerlich abgezogen werden. Der Gesetzgeber wünscht ausdrücklich die Einrichtung von Stiftungen und hat deshalb die steuerlichen Werte im Dezember 2007 deutlich angehoben.

 

Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern persönlich oder auch per E-Mail unter post@Stiftung-Heilige-Familie.de zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

 

 

 

 

 

 

 

Stiftung Heilige Familie

Berlin Lichterfelde

Kornmesserstraße 2-3

12205 Berlin

Tel.: 8334054

Fax: 84311422

Spendenkonto: IBAN: DE13 4006 0265 0033 0691 00

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 1. Januar 2019

(C) Stiftung Heilige Familie 2009-2019